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Motorrad Reifen Chemnitz

Wichtige Hinweise auf dieser Seite Motorrad Reifen Chemnitz zur Bereifung von Motorrädern.

1. Hinweise zur Bereifungswahl

Reifenfabrikatsbindung: Neue Modelle sind keiner Reifenfabrikatsbindung unterworfen. Die aktuellen Reifenbescheinigungen sind weiterhin gültig und geben Auskunft, für welche Modelle Reifenfabrikatsbindungen bestehen. Gemäß Straßenverkehrs Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne Reifenfabrikatsbindung in den Fz. Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen. Es wird empfohlen, für Modelle ohne Reifenfabrikatsbindung laut Fahrerhandbuch ausschließlich die bei der Produktion des Fahrzeugs montierten Reifentypen. Diese wurden zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp ausgiebig getestet und garantieren ausgewogene Fahreigenschaften. S U Z U K I kann Sicherheitsrisiken bei der Verwendung einer anderen als der vom Motorradhersteller für den jeweiligen Fahrzeugtyp getesteten und empfohlenen Bereifung nicht ausschließen. Für Bereifungen, die nicht getestet und empfohlen wurden, wird keine Haftung übernommen. Sofern Sie sich für eine Alternativbereifung entscheiden, sollten Sie für Ihre eigene Sicherheit unbedingt darauf achten, dass die betreffenden Reifen vom Reifenhersteller oder Reifenimporteur aufgrund eigener Tests für Ihren Fahrzeugtyp empfohlen werden. Geschwindigkeitskategorie W, wobei Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex in Klammern angegeben sind, z.B. 120/70ZR17 (58W) oder 190/50ZR17 (73W), sind für Höchstgeschwindigkeiten über 270 km/h zugelassen. Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit über 270 km/h ist unbedingt mit dem Reifenhersteller zu klären, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Fahrzeug ausreichend ist! Betreffend die weiterhin gültigen Reifenfreigabebescheinigungen für Modelle mit Reifenfabrikatsbindung beachten Sie bitte folgendes: Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die Bescheinigungen nur auf Motorräder, die vom Hersteller bzw. deren Rechtsvorgänger vertrieben wurden und dem Serienzustand gemäß Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG Typgenehmigung entsprechen. Dies gilt besonders hinsichtlich Serienfelgen, ggf. serienmäßiger Verkleidung und Motorleistung. Bei den in den Bescheinigungen genannten Alternativbereifungen handelt es sich um von S U Z U K I selbst für den jeweiligen Fahrzeugtyp getestete und freigegebene Reifentypen. Andere als in der jeweils neuesten Fassung aufgeführte werden nicht empfohlen. Bitte beachten Sie, dass die Freigaben sich generell nicht auf Reifen mit auch nur geringen Abweichungen von der angegebenen Reifenbezeichnung bezüglich Reifentyp und Geschwindigkeitsindex beziehen. Sofern keine Reifenfabrikatsbindung besteht, kann das Fabrikat gemäß StVZO frei gewählt werden. Soweit in den Fahrzeugpapieren vermerkt und in der Fz. Bescheinigung nicht anders angegeben, ist hierbei nur die paarweise Verwendung von R. eines Herstellers zulässig. In allen anderen Fällen wird dies empfohlen. Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird. In Zweifelsfällen bezüglich der Reifenbezeichnungen wenden Sie sich bitte direkt an die Reifenfirmen. Kopien aller Reifenbescheinigungen sind auch gültig ohne Originalstempel und Originalunterschrift eines Händlers oder einer anderen Stelle. Das entsprechende Feld auf älteren Bescheinigungen ist durch die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Bescheinigungen überflüssig geworden.

2. Allgemeines zur Bereifung

Lesen Sie die Hinweise und Warnungen zur Bereifung um Sicherheitsrisiken für Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen! Neue Reifen müssen eingefahren werden ! Produktionsbedingt haben Neureifen eine glatte Oberfläche, die volle Reifenhaftung ist noch nicht gewährleistet. Während der Einfahrzeit ist deshalb die Schräglage in Kurven langsam zu steigern. Vermeiden Sie während der ersten 160 km scharfes Beschleunigen und starkes Bremsen, vor allem in Schräglage. Die Gefügestruktur des Reifengummis erhält ihre endgültige Form erst nach einer Erwärmung auf Betriebstemperatur und anschließender Abkühlung. Vermeiden Sie deshalb während der ersten 160 km bei starken Motorrädern über 100 kW / 136 PS Fahrten mit sehr hoher Geschwindigkeit über 200 km/h. Nichtbeachtung kann im Extremfall zu Laufflächenablösung, zum Beispiel Profilausrissen führen. Siehe auch die entsprechenden Vorschriften des Handbuchs und der Reifenhersteller. Achten Sie sehr genau auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Luftdruckes und kontrollieren Sie diesen täglich vor Fahrtantritt. Der jeweilige den Betriebsbedingungen entsprechende Reifenluftdruck ist dem Fahrerhandbuch zu entnehmen. Bezüglich des Reifenalters gilt die Festlegung der führenden Unternehmen im Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie, der zufolge bei sachgemäßer Lagerung, wie trocken, kühl und ohne direkte Sonneneinstrahlung bis zu einem Alter von fünf Jahren als Neureifen betrachtet und im normalen Gebrauch bis zu einem Gesamtalter von maximal zehn Jahren verwendet werden können. Beachten Sie auch die im Fahrerhandbuch angegebene Mindestprofiltiefe für die Bereifung Ihres Motorrads. Diese Grenze kann eher erreicht sein als die gesetzliche Mindestprofiltiefe, die derzeit für Krafträder 1,6 mm, für Leicht und Kleinkrafträder 1,0 mm in den Hauptprofilrillen auf zirka dreiviertel der Breite der Lauffläche beträgt. Vor Verwendung von Reifen mit Schlauch auf Schlauchlos Felgen ist eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers einzuholen. Dabei sind grundsätzlich Reifen und Schlauch desselben Herstellers zu verwenden. Die schlauchlose Verwendung von Schlauchtypreifen ist nicht zulässig. Es ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Freigängigkeit unter allen Betriebsbedingungen gewährleistet ist.


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